Impressum / AGB
Hörzentrum Freiberger Hamburg GmbH
Mittelweg 18 (Ecke Johnsallee)
20148 Hamburg-Rotherbaum
Telefon 040-226211191
Telefax 040-226211199
E-Mail freiberger[at]hoerzentrum-hamburg.de
Verantwortlicher Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Medizientechnik Claus Freiberger
Handelsregister: HRB 100402, Hamburg
Erfüllungsort/Gerichtsstand: Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 253215781
Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der jeweils gültigen Fassung:
http://bundesrecht.juris.de/hwo/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf
Berufsbezeichnung:
Am 21.1.2001 wurde Herrn Dipl.-Ing. Claus Freiberger eine uneingeschränkte Ausnahmebewilligung zur Ein-
tragung in die Handwerksrolle für das „Hörakustik-Handwerk“ erteilt.
Mitglied des Ärtztenetz Hamburg-Nordwest e.V.
Zertifiziert nach DIN EN ISO 13485 Zertifikat - Register Nr.: 1458.48.01/0
Mitglied der Handwerkskammer Hamburg
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Audiologie DGA
Aufsichtsbehörde/Berufskammer:
Handwerkskammer Hamburg
Site-Konzept, SEO, Texte
Boedecker.Colleagues, Oesterleystraße 49, 22587 Hamburg
Fotos
Oticon GmbH, Widex Hörgeräte GmbH, Hansaton Akustik GmbH, Boedecker.Colleagues
Technische Betreuung, CMS-System
Nordicweb GmbH, Heidenkampsweg 82, 20097 Hamburg
Inhaltliche/redaktionelle Verantwortung gemäß §6 TDG und §55 RStV:
Claus Freiberger, Mittelweg 18, 20148 Hamburg
Haftungsauschluß
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalterstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität
der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
Unsere Seiten enthalten Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalt wir keinen Einfluß haben. Für diese fremden
Inhalte können wir keine Gewähr übernehmen. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche
Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Urheberrecht
Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2010
§1 Allgemeines
Es gelten ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen.
§2 Umfang der Lieferung
Die Lieferung umfaßt die Beratung über das aktuelle Marktangebot von Hörhilfen und die Versorgung mit Hörhilfen, sowie die Auswahl und Anpassung von Hörhilfen einschließlich der dafür erforderlichen Messungen inklusive der erforderlichen Einweisung und Nachbetreuung. Ist im Auftrag eine Krankenversicherung benannt mit der ein „Versorgungs-vertrag" gültig ist, so gelten die Inhalte dieses Versorgungsvertrages. Alle diese Tätigkeiten sind mit dem im Auftrag bezeichneten Endbetrag abgegolten.
§3 Festbetragsregelung mit gesetzlichen Krankenversicherungen
Etwaige Angaben über von dem gesetzlichen Krankenversicherer zu leistende Festbeträge/von ihm voraussichtlich zu übernehmende Kosten und die sich daraus ergebende Ermittlung des "Eigenanteils des Versicherten" dienen lediglich der Information des Auftraggebers. Für die Richtigkeit dieser nach bestem Wissen gemachten Angaben wie auch dafür, daß der bezeichnete Krankenversicherer überhaupt Zahlungen leistet, übernehmen wir keine Gewähr.
§4 Mitwirkungshandlungen des gesetzlich Krankenversicherten
Zur vertragsmäßig korrekten Anpassung und Lieferung von Hörhilfen ist der gesetzlich Krankenversicherte zur Mitwirkung verpflichtet. Sie ist Voraussetzung für das Entstehen von Zahlungsansprüchen gegen den Krankenversicherer.
Voraussetzung für das Entstehen von Kostenübernahmeansprüchen gegen den gesetzlichen Krankenversicherer ist insbesondere, daß der Lieferempfänger sich nach Erhalt der Hörhilfen mit diesen und den anvertrauten Anpaßdokumenten bei dem verordnenden HNO-Arzt zwecks „Abnahme durch den HNO-Arzt" vorstellt. Alle Anpassdokumente sind anschließend unmittelbar wieder an uns zu überlassen, damit eine zeitnahe Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung durch uns erfolgen kann.
§5 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
Die Hörhilfen inklusive Zubehör bleiben bis zur Zahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrages Eigentum des Hörzentrums Freiberger Hamburg GmbH.
Mit dem quittierten Erhalt der Hörhilfen gelten die Hörhilfen inklusive Zubehör als abgenommen, spätestens jedoch mit der Unterschrift des HNO-Arztes in der ärztlichen Bescheinigung (Rückseite der ohrenfachärztlichen Verordnung) gemäß
§4 Abs. 2.
Sollten die Hörhilfen inklusive Zubehör im Falle des §4 Abs. 2 nicht schon mit der Aushändigung an den Lieferempfänger (sondern erst mit der Prüfung durch den HNO-Arzt) als abgenommen angesehen werden, so ist ab der Aushändigung der Hörhilfen inklusive Zubehör durch den Lieferempfänger die Gefahr des Untergangs und/oder der Verschlechterung auf den Auftraggeber/Lieferempfänger übergegangen.
$6 Zahlung und Rechnung
Besteht nach den uns gemachten Angaben Versicherungsschutz durch einen gesetzlichen Krankenversicherer, so werden wir die von diesem voraussichtlich zu leistenden Festbeträge unmittelbar diesem gegenüber geltend machen und dem Auftraggeber zunächst und unbeschadet der Fortdauer seiner Haftung für den Endbetrag lediglich den Eigenanteil in Rechnung stellen. In entsprechender Weise werden wir wenn und soweit uns erfüllungshalber Forderungen gegen einen privaten Krankenversicherer abgetreten sind Ansprüche gegen diesen geltend machen und dem Auftraggeber zunächst und unbeschadet der Fortdauer seiner Haftung auf den vollen Endbetrag lediglich den überschießenden Teil des Endbetrages in Rechnung stellen.
Wenn wir von dem in Anspruch genommenen Versicherer in den obengenannten Fällen nicht innerhalb angemessener Frist eine Zahlung erhalten, so sind wir berechtigt, den Endbetrag in voller, nicht ausgeglichener Höhe dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Das gilt insbesondere für den Fall, das der uns aufgegebene Versicherer Zahlungen nicht oder nicht in der von uns zugrunde gelegten Höhe leistet, weil bei ihm Versicherungsschutz überhaupt nicht besteht oder deshalb nicht gewährt wird, weil der Auftraggeber die Voraussetzungen für die Zahlungspflicht des Versicherers nicht herbeiführt, insbesondere die in §4 bezeichneten Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§7 Internetshop
Für den noch in Aufbau befindlichen Internetshop gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§8 Schlußbestimmungen
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
